Vorsicht, Kunde! – Das taugen mündliche Zusagen

Shownotes

Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis sprechen in dieser Episode des Podcast Vorsicht-Kunde über Vertragstücken beim Mobilfunk. Sie klären dazu folgende Fragen:

Gelten mündliche Zusagen oder braucht es immer der Schriftform, damit ein Vertrag wirksam wird? Wie lange darf mich ein Mobilfunkprovider maximal binden und wie löse ich am einfachsten bestehende Verträge? Welche Folgen haben Vertragsänderungen im rechtlichen Sinn und was können Kunden tun, wenn Zusagen nicht eingehalten werden?

Der Fall Tobias A..: Freenet ignoriert vertragliche Zusagen: https://heise.de/-9653942

Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“: https://ct.de/vorsicht-kunde

Was ist eine Multi-SIM bzw. Dual-SIM: https://heise.de/-7341716

Was sich mit der eSIM alles ändert: https://heise.de/-4276602

Musterbriefe der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Verträge & Reklamation: https://www.verbraucherzentrale.nrw/musterbriefe/vertraege-reklamation

Kommentare (2)

Ulrike Kuhlmann

Hallo Henry, vielen Dank für dein Interesse an unserem neuen Podcast! Zu deinen Fragen bzw. Hinweisen: Die Widerrufsfrist gilt generell für Neuverträge, also auch, wenn der Kunde angerufen hat. Hat mir Niklas gerade nochmal bestätigt. Die monatliche Kündigungsfrist nach Ablauf der Vertragslaufzeit eines Telekommunikationsvertrags gilt für sämtliche Verträge. Der Grund: Die in einem Altvertrag genannte Klausel zu einer automatischen Verlängerung um x Jahre darf nicht mehr angewendet werden, sie ist wegen der Neuregelung hinfällig.

Henry

Hallo, das Format ist interessant, allerdings hätte ich mir es kürzer gewünscht. Außerdem fehlt meines Erachtens der Hinweis, dass die Widerrufsfrist bei Telefonverträgen nicht gilt, wenn der Kunde angerufen hat. Beim versuchten Wechsel meines Energieanbieters hatte ich außerdem gelernt, dass die ein Monats Kündigungsfrist nach zwei Jahren eben nicht für Altverträge vor einem bestimmten Datum gilt. Das habt Ihr hier anders erläutert. Trotzdem: Ich bin gespannt auf weitere Themen in diesem Podcast.

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