Vorsicht, Kunde! – Guthaben weg nach Kontosperre bei Amazon
Shownotes
Im Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ geht es diesmal um die Sperrung eines Guthabenkontos durch Amazon und die damit verbundenen Gelder und Dienste.
Wer zu viel Geld in einem Guthabenkonto anhäuft oder darauf transferiert, kann in den Verdacht der Geldwäsche geraten. In diesem Fall sollte man schleunigst die Herkunft der Gelder nachweisen. Amazon erweist sich von solchen Nachweisen zuweilen unbeeindruckt und sperrt dennoch Kundenkonten und alle damit verbundenen Dienste wie Alexa, Smart Home-Anwendungen und den Zugang zu Prime Video.
Im Vorsicht-Kunde-Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion zusammen mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis, ob Amazon einfach Kundenkonten sperren darf. Die Gesetze zu Finanzkriminalität und Geldwäsche sind eng gefasst, weiß Niklas aus der rechtsanwaltlichen Praxis. Hier haben etwa Banken wenig Spielräume. Allerdings ist Amazon keine Bank und etwaige Guthaben lassen sich eigentlich gut zurückverfolgen.
Bei Stefan S. hat das indes nicht geholfen. Er hatte über Wunschgutscheine auf seinem Amazon-Guthabenkonto stolze 3000 Euro angespart, um damit künftige Einkäufe beim Handelsriesen zu begleichen. Und obgleich er sämtliche Rechnungsdaten hochgeladen hatte, blieb Amazon bei der Kontosperrung. Auch ein eingeschalteter Rechtsanwalt konnte den Internethändler nicht davon abbringen.
Urs erklärt im Podcast den Sinn der von Stefan S. eingesetzten Wunschgutscheine. Und er weist darauf hin, dass Gutscheine schnell ihren Wert verlieren können, wenn das ausstellende Unternehmen in die Insolvenz geht. Niklas rät angesichts der Hartnäckigkeit von Amazon, für Einkäufe und Verkäufe getrennte Konten anzulegen. Und er hat einen weiteren Kniff parat, wie Stefan S. aus der Misere herauskommen könnte.
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Der Fall Stefan S.: Amazon sperrt den Account eines Kunden mit 3000 Euro Guthaben
Gesetze: § 1 Geldwäschegesetz (GwG), Begriffsbestimmungen
§ 10 GwG, Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 47 GwG, Verbot der Informationsweitergabe
§ 807 BGB, Inhaberkarten und -marken
§ 195 BGB, Regelmäßige Verjährungsfrist
Folge 6 zu Gutscheinen: Vorsicht, Kunde! – Händler löst Gutschein nicht ein
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