Vorsicht, Kunde! – Einbau eines Smart Meter verweigert
Shownotes
Ihr möchtet euren selbst produzierten Strom zeitgesteuert an der Strombörse verkaufen, doch der Einbau eines Smartmeters zieht sich ewig hin? Wie ihr den Messstellenbetreiber dazu bringt, das notwendige Gateway schnellstmöglich zu installieren, besprechen wir in der aktuellen Folge des Verbraucherschutzpodcasts „Vorsicht, Kunde!“.
Bevor ihr euch für einen dynamischen Stromtarif entscheidet, solltet ihr allerdings genau abwägen, ob sich diese Tarifvariante für euch lohnt, rät Urs Mansmann. Er erklärt die Eigenheiten der dynamischen Stromtarife und warum man dafür sowohl Photovoltaik als auch einen Speicher benötigt. Im behandelten Fall von Silvio B. sind alle Komponenten vorhanden, doch die kontrollierte Einspeisung scheitert daran, dass sein Zähler nicht ordnungsgemäß registriert wurde und deshalb der Einbau des Gateways abgelehnt wird.
Wer für die Registrierung und den Einbau von digitalem Zähler und Smartmetern zuständig ist, welche Rolle der Stromanbieter spielt und warum dynamische Tarife manchmal richtig kostspielig werden können, erklärt Urs. Rechtsanwalt Niklas Mühleis erläutert die gesetzlichen Rechte und die Fristen, die beim Einbau von Smartmetern gelten. Und er gibt konkrete Tipps, wie ihr den Smartmetereinbau beschleunigen könnt. So müssen Unternehmen auf Beschwerden innerhalb von vier Wochen reagieren und den Einbau innerhalb von vier Monaten umsetzen. Bei möglichen Problemen kommt das Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) und die Bundesnetzagentur ins Spiel und auch die Schlichtungsstelle Energie. Wie ihr die Eskalation am besten vorantreibt, besprechen wir im Podcast.
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Der Fall Silvio B.: SachsenEnergie schlampt bei Messstellenregistrierung
Info, Beschwerdeprotal, Schlichtung
Bundesnetzagentur: Moderne Messeinrichtungen, Messstellenbetriebsgesetz
Bundesnetzagentur: Be¬schwer¬de und Schlich¬tung im Ener¬gie¬sek¬tor
Bundesnetzagentur: Vorlage für Verbraucherbeschwerden (PDF)
Schlichtungsstelle Energie: Schlichtungsantrag
Gesetze:
§29 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen
§34 Abs. 2, Satz 1 MsbG: Standard- und Zusatzleistungen sowie Fristen des Messstellenbetreibers
§6 MsbG: Auswahlrecht des Anschlussnehmers beim Messstellenbetreiber
§111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Verbraucherbeschwerden
MunMs
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