Vorsicht, Kunde! – Einbau eines Smart Meter verweigert

Shownotes

Ihr möchtet euren selbst produzierten Strom zeitgesteuert an der Strombörse verkaufen, doch der Einbau eines Smartmeters zieht sich ewig hin? Wie ihr den Messstellenbetreiber dazu bringt, das notwendige Gateway schnellstmöglich zu installieren, besprechen wir in der aktuellen Folge des Verbraucherschutzpodcasts „Vorsicht, Kunde!“.

Bevor ihr euch für einen dynamischen Stromtarif entscheidet, solltet ihr allerdings genau abwägen, ob sich diese Tarifvariante für euch lohnt, rät Urs Mansmann. Er erklärt die Eigenheiten der dynamischen Stromtarife und warum man dafür sowohl Photovoltaik als auch einen Speicher benötigt. Im behandelten Fall von Silvio B. sind alle Komponenten vorhanden, doch die kontrollierte Einspeisung scheitert daran, dass sein Zähler nicht ordnungsgemäß registriert wurde und deshalb der Einbau des Gateways abgelehnt wird.

Wer für die Registrierung und den Einbau von digitalem Zähler und Smartmetern zuständig ist, welche Rolle der Stromanbieter spielt und warum dynamische Tarife manchmal richtig kostspielig werden können, erklärt Urs. Rechtsanwalt Niklas Mühleis erläutert die gesetzlichen Rechte und die Fristen, die beim Einbau von Smartmetern gelten. Und er gibt konkrete Tipps, wie ihr den Smartmetereinbau beschleunigen könnt. So müssen Unternehmen auf Beschwerden innerhalb von vier Wochen reagieren und den Einbau innerhalb von vier Monaten umsetzen. Bei möglichen Problemen kommt das Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) und die Bundesnetzagentur ins Spiel und auch die Schlichtungsstelle Energie. Wie ihr die Eskalation am besten vorantreibt, besprechen wir im Podcast.

Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“

Der Fall Silvio B.: SachsenEnergie schlampt bei Messstellenregistrierung

Info, Beschwerdeprotal, Schlichtung

Bundesnetzagentur: Moderne Messeinrichtungen, Messstellenbetriebsgesetz

Bundesnetzagentur: Be¬schwer¬de und Schlich¬tung im Ener¬gie¬sek¬tor

Bundesnetzagentur: Vorlage für Verbraucherbeschwerden (PDF)

Schlichtungsstelle Energie: Schlichtungsantrag

Gesetze:

§29 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen

§34 Abs. 2, Satz 1 MsbG: Standard- und Zusatzleistungen sowie Fristen des Messstellenbetreibers

§6 MsbG: Auswahlrecht des Anschlussnehmers beim Messstellenbetreiber

§111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Verbraucherbeschwerden

Kommentare (1)

MunMs

Woher kommt eigentlich die Info/Vorgabe, dass die Daten nur alle 15 Minuten übermittelt werden. Mein aktueller Zähler sendet seine Daten in Echtzeit, was ich sehr nützlich finde und mir hilft zu sehen, welches Gerät gerade viel Strom verbraucht. Was doch eigentlich auch der Sinn der Sache ist.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.