Vorsicht, Kunde! – Brandgefährlicher Solarstromspeicher
Shownotes
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, kann die eigenen Stromkosten mit einem Energiespeicher weiter optimieren. Zumindest, sofern der Speicher ordentlich funktioniert. Falls das Gerät häufiger ausfällt oder sich andere Schäden zeigen, empfiehlt sich in vielen Fällen ein Austausch.
In dem im c’t-Verbraucherschutz-Podcast behandelten Fall hatte Christopher S. einen Stromspeicher mit einer 10-jährigen Garantie erworben. Doch nach wenigen Monaten zeigten sich erste Ausfälle, die der Hersteller nicht beheben konnte. Stattdessen drosselte er die Kapazität des beschädigten Speichers auf 70 Prozent, um das Brandrisiko zu minimieren.
Ähnlich sind in der Vergangenheit auch andere Hersteller vorgegangen, um bei einem defekten Speicher die Zeit bis zum Austausch zu überbrücken. Trotz diverser spektakulärer Brände ist das Bandrisiko bei funktionierenden Solarspeichern relativ gering. Laut einer Untersuchung der RWTH Aachen ist es in etwa vergleichbar dem eines Wäschetrockners und deutlich geringer als beim Auto – egal ob E-Auto oder Verbrenner. Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl, wenn im Haus ein nicht hundertprozentig funktionierender Stromspeicher steht.
Wer vor dem Kauf eines Speichers prüft, ob dieser von einer akkreditierten Prüfstelle nach bestehenden Normen getestet wurde, kann etwaigen Pleiten ein wenig vorbeugen. So weist die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in ihren „Fachregeln zur Sicherheit, Installation und Betrieb von Lithium-Solarstromspeichersystemen“ auf eine Handvoll Normen und Vorschriften hin, die in der Konformitätserklärung eines jedes Stromspeichers genannt werden sollten (siehe PDF).
Kommt der Verkäufer der gesetzten Frist nicht nach, kann man vom Kauf zurücktreten und sollte dann für den Rückbau des Speichers wiederum Fristen setzen. Entscheidend ist auch hier, die eigenen Rechte zu kennen und den Hersteller damit schriftlich zu konfrontieren. Wie ihr am besten vorgeht, wenn ein Hersteller bei beschädigten Geräten auf die nervige Salamitaktik setzt, erfahrt ihr im Podcast.
Der Fall Christopher S.: Senec lässt Kunden mit defektem Solarstromspeicher im Stich
Infos zu Stromspeichern
Sicherheitsprüfungen von Lithium-Solarstromspeichern
Brandrisikobewertung der RWTH Aachen
Gesetze:
§ 323 BGB Rücktritt vom Kauf wegen nicht erbrachter Leistung
§ 326 Absatz 5 BGB Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
§ 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB Verjährung der Mängelansprüche bei Bauwerken
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