Vorsicht, Kunde! – Problematische Smart-Meter-Installation

Shownotes

Wer mehr über den eigenen Stromverbrauch erfahren möchte und diesen flexibel auf die jeweils aktuellen Strompreise anpassen kann, braucht ein Smart Meter. Solche intelligenten Messstellen erfassen den Verbrauch im Viertelstundentakt und übermitteln die Daten zum Messstellenbetreiber, der sie an den örtlichen Netzbetreiber und der wiederum an den Stromanbieter weiterreicht. Seit diesem Jahr haben Kunden Anspruch auf ein intelligentes Messsystem: Theoretisch muss es auf Wunsch innerhalb von vier Monaten eingebaut werden.

In der Praxis scheitert das aber oft daran, dass die Messstellenbetreiber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Handwerksbetriebe nicht mit der Installation, der Einbindung ins Netzwerk und der Anmeldung hinterherkommen. Die Installation funktioniert meist noch, denn die kann jeder Elektriker übernehmen. Problematischer ist schon die Netzwerkanbindung, und bei der Kommunikation der beteiligten Unternehmen untereinander geht das meiste schief, berichtet Urs.

Hat man mit dem Energieversorger einen Vertrag über einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, bietet dieser oft einen preislich interessanten Übergangstarif an. Der sollte nicht an einen festen Ablauftermin geknüpft sein, sondern bis zur Einrichtung des Smart Meters und der Umstellung auf den neuen Tarif läuft, rät Niklas. Dauert der Wechsel dann länger und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Kunden Schadensersatz nach §280 BGB einfordern. Die Bundesnetzagentur hält auf ihrer Webseite Vorlagen für Beschwerden bereit.

Der Einbau des Smart Meter darf bei einem Stromverbrauch von unter 6000 kWh pro Jahr maximal 100 Euro kosten. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten, die zwischen 30 und 50 Euro liegen. Höhere Installationskosten muss der Messstellenbetreiber sehr genau begründen. Das gilt aber nur, wenn man den grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt hat, warnt Urs. Überlässt man den Einbau einem anderen Unternehmen, etwa dem Installateur der Photovoltaikanlage, sollte man den Kostenvoranschlag sehr genau daraufhin prüfen. Außerdem kommen oft weitere Kosten hinzu, etwa wenn ein neuer Zählerkasten eingebaut werden muss oder es an Ort und Stelle weder WLAN noch Ethernet gibt.

Weil sich aus den erfassten Energiedaten einige sehr persönliche Dinge ableiten lassen, prüft und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der In¬formationstechnik (BSI) sowohl Geräte als auch Betreiber. Wer die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, beschreibt das Messstellenbetriebsgesetz.

Der Fall Martin B.: Octopus Energy vergeigt Smart-Meter-Installation

Gesetze, Regelungen, Vorlagen:

§ 21 Messstellenbetriebsgesetz: Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme

§ 49 MsbG: Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 14a EnWG: Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Artikel 25, DSGVO: Datenschutz durch Technikgestaltung

Artikel 32, DSGVO: Sicherheit der Verarbeitung

Broschüre der Bundesnetzagentur zu intelligenten Messsystemen

Vorlagen der BSI für Beschwerden

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