Vorsicht, Kunde! – Warten auf die Solarvergütung
Shownotes
In der aktuellen Episode sprechen wir über die Einspeisevergütung für Solaranlagen und die Probleme, die damit nicht selten einhergehen. Grundlage ist der Fall von Marco H., der eine große Solaranlage installiert hat und seinen selbst produzierten Solarstroms einspeisen möchte. Alles scheint in Ordnung zu sein: Die Installation wurde durchgeführt und bestätigt, alle Formalitäten sind erledigt, doch der Netzbetreiber bleibt die Einspeisevergütung mehr als ein Jahr lang schuldig.
Die sogenannte Einspeisevergütung steht Betreibern von anmeldepflichtigen Solaranlagen zu, die ihren selbst produzierten Strom zumindest teilweise ins Netz einspeisen. Besitzer von Balkonkraftwerken gehören nicht dazu, sie erhalten kein Geld für eventuell eingeleiteten Strom. Während der Netzanbieter für die Einspeisung rund 10 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, müssen Kunden für den Strom vom Stromanbieter mindestens 30 Cent zahlen. Deshalb rechnet es sich, auch den Strom aus größeren Solaranlagen zunächst möglichst selbst zu nutzen und nur Überschüsse einzuleiten.
Dass sich die Bearbeitung im Fall von Marco H. immer wieder verzögert hat, schiebt der Netzbetreiber auf die ungewöhnlich hohe Anzahl an Neuanmeldungen. Das lässt Urs nicht gelten. Der Netzbetreiber hätte ausreichend Ressourcen bereitstellen müssen, um die Nachfrage in angemessener Zeit zu bewältigen, fordert er.
Wenn die Einspeisevergütung zu spät ausgezahlt wird, stehen Kunden ab dem Tag nach der ersten ausgefallenen Zahlung Verzugszinsen zu. Die Höhe hängt vom Basiszinssatz ab: Von einer 15 Monate verzögerten monatlichen Zahlung in Höhe von 38 Euro – das war die Vergütung für Marco H. – wären laut Niklas über 60 Euro Verzugszinsen fällig.
Die technische Inbetriebnahme und die formelle Anmeldung gehen Hand in Hand, doch sobald der Netzbetreiber den PV-Strom abnimmt, entsteht die Pflicht zur Zahlung, erklärt Niklas. Im Podcast diskutieren wir, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem geht es um den Inselbetrieb von Photovoltaikanlagen und warum PV-Betreiber dabei sicherstellen müssen, dass kein Strom ins Netz fließt.
Der Fall Marco H.: Vorsicht Kunde: Netzbetreiber EAM bleibt Solarvergütung schuldig
Gesetze
§3, Nr. 30 EEG, Inbetriebnahme
§ 11 EEG: Abnahme, Übertragung und Verteilung
Neuer Kommentar