Vorsicht, Kunde! – Wenn der Gutschein plötzlich wertlos wird
Shownotes
Verbraucher haben, wie lange Gutscheine gültig sind und wann es das Geld zurückgibt.
Ein Gutschein zum Geburtstag, zu Weihnachten oder einfach so – die Freude ist groß, bis es ans Einlösen geht. Technische Fehler, unklare Bedingungen oder widersprüchliche Aussagen von Anbietern führen dazu, dass sich der versprochene Gegenwert nicht nutzen lässt. Dabei sind die Regeln für Gutscheine klar geregelt.
Rechtlich handelt es sich bei einem Gutschein um ein kleines Inhaberpapier nach § 807 BGB mit Anspruch auf eine noch zu erbringende Leistung oder auf einen bestimmten Wert. Die Gültigkeitsdauer sorgt oft für Streit. Grundsätzlich gilt für Gutscheine die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die jeweils zum Jahresende abläuft. Wer also einen Gutschein im Januar 2026 erhält, kann ihn bis zum 31. Dezember 2029 einlösen.
Anbieter dürfen davon abweichen, etwa durch längere Gültigkeiten. Auch kürzere Fristen sind möglich, allerdings nicht beliebig kurz: Eine Befristung auf nur ein Jahr stellt eine unangemessene Benachteiligung darstellt und ist damit unwirksam. Zwei Jahre sind nach Einschätzung von Niklas akzeptabel. Viele Firmen zeigen sich aber kulant und nehmen Gutscheine oft auch nach Ablauf der offiziellen Frist an. Deshalb solltet ihr unbedingt versuchen, auch ältere Gutscheine noch einzulösen, rät Urs.
Steht auf dem Gutschein gar kein Ablaufdatum, greift automatisch die dreijährige Verjährungsfrist. Wird ein Gutschein nur teilweise eingelöst, bleibt der Restwert als Inhaberpapier weiter gültig.
Unternehmen dürfen keine künstlichen Hürden aufbauen, die das Einlösen praktisch unmöglich machen. Wenn etwa eine Kombination mit anderen Zahlungsmitteln nicht vorgesehen ist oder technisch nicht funktioniert und es keine passende Leistung exakt zum Gutscheinwert gibt, kann das den Zweck des Gutscheins unterlaufen. Nach Niklas Einschätzung wären solche AGB-Regelungen unzulässig und damit unwirksam. Wie ihr mit Problemen beim Einlösen eines Gutscheins umgehen solltet und wann ihr darauf bestehen könnt, dass euch der Gutscheinwert ausgezahlt wird, besprechen wir im Podcast.
**Gesetze **
§ 807 BGB: Inhaberkarten und -marken
§ 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist
§ 307 BGB: Inhaltskontrolle (AGB)
§ 812 BGB: Herausgabeanspruch bei ungerechtfertigter Bereicherung
Transkript anzeigen
00:00:00: Ihr habt von Freunden einen Gutschein bekommen, der soll eure nächste Flugreise ein bisschen pämpern.
00:00:06: Aber die Fluggesellschaft will den Gutschern aus fahrendscheinlichen Gründen nicht einlösen.
00:00:11: Welche Recht ihr dabei habt und was ihr tun könnt wenn sie das verweigert – das erfahrt ihr jetzt!
00:00:31: Hallo, herzlich willkommen bei Vorsicht Kunde.
00:00:33: Den Verbraucherschutz Podcast des CT-Magazins!
00:00:36: Ich bin Ulrike Kuhlmann und ich bin Gastgeberin dieses Podcasts und Redakteurinnen beim Computermagazin CT das den Podcast auch produziert.
00:00:46: Meine Co-Moderatoren die immer fleißig meine dummen Fragen beantworten sind wie immer Urs Mannsmann.
00:00:52: Urs ist mein Kollege aus der CT-Redaktion.
00:00:55: er hatte heute morgen ein bisschen Probleme mit seinem PC hat ordentlich geflucht über dieses Programm, mit dem wir den Podcast aufnehmen.
00:01:03: Er hat es aber hingekriegt!
00:01:04: Ist ja Profi!
00:01:05: Hallo Urs!
00:01:07: Hallo Ulrike!
00:01:08: Niklas dagegen... Rechtsanwalt Niklas Mühleis war sehr pünktlich im Podcast und hat jetzt trotzdem so ein bisschen rumgedisst.
00:01:18: Mal sehen was daraus wird heute.
00:01:20: ich glaube er ist ein bisschen angreifend lustig.
00:01:22: Hallo Niklas!
00:01:23: Hallo Urike
00:01:26: Wir sprechen heute über Gutscheine.
00:01:28: Das ist in diesem Fall ein bisschen, ein besonderer Gutschein sozusagen.
00:01:33: Das ist ein Gutsschein für einen Flug.
00:01:37: also die Fluggesellschaft hat offensichtlich solche Gutschallene herausgegeben kann man da kaufen und das hat dann jemand geschenkt bekommen und wollte das Einlösen mit seiner Flugbuchung.
00:01:49: der hat es erst mal ein bisschen liegen lassen weil er nicht so oft sticht.
00:01:52: ja und dann ist immer gescheitert.
00:01:55: was wie das abgelaufen ist dass hören wir jetzt mal einfach.
00:02:01: Peter L. bekommt im Mai, ein Gutschein über einhundert Euro für einen Flug mit einer deutschen Airline.
00:02:08: Der Gutsschein ist laut Aufdruck bis Ende des Jahrtauses gültig.
00:02:13: Weil El nicht so häufig fliegt, versucht er erst einige Zeit später den Gutsstein einzulösen – das scheitert aber immer wieder aus technischen Gründen!
00:02:21: Im Mai, versuchte er letztes Mal den Gudschein bei einer Buchung einzulösen auch diesmal ohne Erfolg.
00:02:29: Es erscheint, die Fehlermeldung PAYMENT FAILT.
00:02:33: Die telefonische Hotline der Fluggesellschaft kann den Fehler nicht aufklären und verweist ihn deshalb an die Business-Hotline – aber auch DIE kann nicht weiterhelfen!
00:02:42: Er möge sich per E-Mail einen Service wenden, empfiehlt man ihm.
00:02:46: Seinen Flug bucht Elle vor sich zahlbar ohne Gutschein und kontaktiert noch am selben Tag den E-MAIL-Service.
00:02:52: Die Airline meldet sich erst an seinem Abflugtag zurück und erfragt die Gutschein-Nummer.
00:02:56: Diese reicht Peter L gleich nach seiner Rückkehr Anfang Juni ein.
00:03:01: Erst auf mehrfaches Nachhaken bestätigt die Airline schließlich, dass der Gutschall noch gültig ist – angeblich sogar bis Januar twenty-sevenundzwanzig!
00:03:10: Die E-Mail erhält auch den Hinweis, das die Kombination aus Gutsscheinen und einer weiteren Zahlungsart oft nicht funktioniere….
00:03:18: Da es keine Flüge für exakt einhundert Euro gibt und der Gutschein somit faktisch unbrauchbar ist, fordert Peter L. eine Erstattung des Betrages bis
00:03:26: Ende Juli.
00:03:27: Die Fluggesellschaft lässt diese Frist kommentalos verstreichen – woraufhin sich L per Post an die Geschäftsleitung wendet.
00:03:35: Mitte August teilt der Kundenservice plötzlich mit «der Gutsschein sei abgelaufen».
00:03:41: Peter L. weist schriftlich auf den klaren Widerspruch zum Aufdruck und der vorherigen Zusage hin, erhält daraufhin aber keine Antwort mehr.
00:03:50: Mitte September schaltet El schließlich die zuständige Schlichtungsstelle ein.
00:03:55: Diese teilt ihm Ende September mit – dass es sich bei seinem Anliegen nicht um einen Sachverhalt obligatorischer Schlichtung handele?
00:04:03: Und die Airline eine freiwillige Teilnahme an dem Verfahren ablehnt?
00:04:07: Frustriert wendet sich Peter L., an die Zitärredaktion Wie kann das sein?
00:04:15: Blöd, wenn man dann gerade buchen will und die Fluggesellschaft sagt, oh ne, das geht grad nicht.
00:04:22: Aus technischen Gründen oder auswächenden Gründen auch immer.
00:04:26: Da fragt man sich schon, warum habe ich denn eigentlich den Gutschein?
00:04:30: Der Peter L hatte es ja eine ganze Zeit lang erst mal liegen lassen.
00:04:33: Nun stand auf dem Gutsscheinen ein Datum drauf wie lange es gültig ist.
00:04:38: da war noch im grünen Bereich aber Allgemein gültig, wenn kein Ablaufdatum draufsteht.
00:04:45: Wer
00:04:45: warg?
00:04:46: Ich kann gerne.
00:04:47: also bei Gutschein handelt es sich erstmal um kleine Inhaberpapiere.
00:04:52: nach eighthundertsieben BGB ist jetzt einmal.
00:04:56: im Grunde geht es darum dass das einem mit dem Gutsschein das man sozusagen eine kleine Inhaarschaft auf einen noch zu erbringende Leistung hat oder auf den entsprechenden Wert dieser Leiste oder ein Teilwert einer Leistung.
00:05:09: so einfach mal zur rechtlichen Einordnung.
00:05:11: Und es gibt für die allermeisten Dinge im BGB eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren und das ist sozusagen, die drei Jahre sind immer zum Jahresende.
00:05:23: Also selbst wenn ich mir den Gutschein am ersten, erstens zwanzig, zwanzisächsenszwanzig hole... Dann verjährt er zum Jahresende nach drei Jahren, also dann zum ein dreißigsten zwölften zwanzig neunundzwanzig.
00:05:41: Das ist die Regelverjährung.
00:05:42: das kann verändert werden eben durch vertragliche Regelungen.
00:05:46: in dem Fall ist ja eine fünfjährige Verjährung hat er darauf gesprochen bekommen.
00:05:52: da hat der Vertragspartner gesagt der verjahrt erst nach fünf jahren.
00:05:55: es geht auch kürzer dafür geht aber nicht unendlich kürzers.
00:06:00: wo man auch sagt
00:06:01: Also wenn da jetzt draufsteht, dieser Gutschein ist nur ein Jahr gültig?
00:06:05: Ungültig tatsächlich.
00:06:06: Da hatte schon mal das Landgericht München schon ein paar Jahre her, im Jahr zwei Tausend Sieben und das olge München hat auch das Urteil gehalten.
00:06:13: In dem Jahr zwei tausend acht hatten sich der Schuh zu schon einmal geäußert.
00:06:16: Ein Jahr ist zu kurz weil es eine unangemessene Benachteiligung darstellt.
00:06:21: Es muss länger sein als ein Jahr.
00:06:25: Darf aber ja wir haben halt nicht so viel Rechtsprechung zum Gutsschein Und ich glaube, der Grund ist auch klar.
00:06:32: Gutscheine werden in der Regel im Wert von so... ...vierzig Euro ist, glaube ich, so den Regeln Gutschein-Wert oder sogar drunter.
00:06:39: und dann gibt es vielleicht auch mal Gutsscheinenwert von hundert oder zweihundert Euro.
00:06:42: aber das sind schon so Ausnahmegeschichten.
00:06:45: Wir verschenken Gutschiene im Wert vom Mehr als fünfhundert, vom Mehr as tausend Euro.
00:06:49: Das ist die absolute Ausnahme beheißen.
00:06:51: Es wird wegen Gutsshein einfach nicht so viel gestritten und im Zweifelsfall denkt man sich ach mein Gott er ist halt abgelaufen.
00:06:58: Insofern haben wir nicht so eine reiche Gutschein-Rechtsprechung.
00:07:01: Deswegen ein Jahr ist zu kurz, es darf auch kürzer geregelt werden Das hat das OLG München bestätigt aber ein Jahr zu wenig.
00:07:09: Also wahrscheinlich ist irgendwie der Speedspot bei.
00:07:11: zwei Jahre darf noch gereglt werden Aber auch nicht kürzere
00:07:15: Also normal drei jahre.
00:07:17: wenn was anderes drauf steht gilt dass außer es ist zu Kurz.
00:07:21: Wir gehen jetzt mal davon aus zwei Jahre wäre noch okay.
00:07:24: Bei dem Fall hier, Peter L. waren es ja sogar fast fünf Jahre, wir waren es fünf Jahre.
00:07:30: von daher war das ja recht großzügig.
00:07:34: Dass er diesen Wutschein dann bei seiner Flugbuchung nicht einlösen konnte, war ja total nervig.
00:07:40: also versucht es einzusetzen und dann gibt's immer technische Gründe warum das nicht geht.
00:07:46: So, jetzt waren wir aber schon ein bisschen näher an dem Ablaufdatum.
00:07:49: Jetzt wollte das aber wissen und war wieder payment failed in der System-Meldung.
00:07:55: so dann hat er die Hotline angerufen und die hat gesagt, nee da wissen wir jetzt auch nicht.
00:08:00: Dann muss er mal die Business-Hotline anrufen.
00:08:02: Dann hat er das auch noch gemacht also artig Und die konnten ihm auch nicht helfen.
00:08:08: und dann haben sie gesagt ja schreiben Sie doch eine Mail.
00:08:10: Also einer wälzt auf den anderen.
00:08:12: ist das zumutbar?
00:08:13: Also dass man irgendwie von einem hin zu Kunst geschickt wird und ich muss das machen, damit ich meinen Blöden Gutschein kriege?
00:08:23: Also es gibt im BGB mit Wirkungspflichten bei Vertragsverhältnissen.
00:08:28: Der Klassiker wenn ich einen Handwerker bestelle muss sich eben auch die Tür aufmachen solche Geschichten.
00:08:33: Ich muss irgendwie da in einem gemeinsamen Vertrag verhältnis mitwirken dass alles funktioniert und läuft Und es gibt dann natürlich aber auch Grenzen und die Grenze ist immer die sogenannte Unzumutbarkeit.
00:08:45: Und da würde ich jetzt einfach mal den Ball zurückspielen an dich oder Rike, was sagt denn dein Bauchgefühl?
00:08:50: Würdest du sagen das ist zumutbar?
00:08:54: Naja wenn ich jetzt meinen Gutern einlösen will klar dann rufe ich die nächste Hotline an.
00:08:59: von mir aus schreibe ich auch noch eine Mail aber dann ist es aber gut.
00:09:02: also dann möchte ich es aber auch wissen.
00:09:04: ja also Auch in dem Fall haben wir nicht so richtig eine Rechtsprechung, auf die wir uns verlassen können.
00:09:11: Aber ich würde sagen dein Bauchgefühl geht da schon ne richtige Richtung?
00:09:14: Ich wäre sogar noch ein bisschen strenger weil im Grunde dann werden hier nur unnötige technische Hürden für etwas aufgemacht was ja eigentlich ein klares rechtliches Verhältnis ist!
00:09:23: Ich habe einen Inhaberpapier und einen Anspruch bei einer Leistung und das darf nicht zu kompliziert gestaltet werden.
00:09:35: Da muss gegebenenfalls nochmal eine Mail geschrieben werden oder da muss gegeben falls ein Telefonanruf getätigt werden.
00:09:41: Dann würde ich noch sagen, gerade so noch an der Grenze aber mehr als einen Telefon hat, mehr als eine E-Mail zwei Telefon Anrufe und eine E mail völlig indiskutabel!
00:09:53: Das sind wir gar nicht mal in regulären Mitwirkungspflichten.
00:09:56: Ach guckst du?
00:09:57: Hätte ich gar nicht jetzt so.
00:09:58: Da war ich dann nachsichtiger Und dann ging es aber ja noch viel weiter.
00:10:02: Nachdem er die Mail geschickt hat, haben sie natürlich erst später beantwortet.
00:10:06: Haben sie dann geschrieben ja und manchmal sei das auch einfach nicht kombinierbar da hätte er jetzt Pech irgendwie und das fand ich echt ganz schön heftig!
00:10:15: Ja Also, da muss man jetzt natürlich einmal kurz sagen.
00:10:19: Das ist ja hier nicht vertraglich geregelt.
00:10:21: also wir sind jetzt hier nicht in dem Bereich wo eine vertragliche Regelung ist.
00:10:25: übrigens Gutscheinwert kann nur allein in voller Höhe eingelöst werden Zuzahlungen möglich oder irgendwie sowas.
00:10:33: das ist hier kein vertraglicher Regeln wenn das vertraglicht gereglt wäre.
00:10:36: auf jeden Fall unangemessene Benachteiligung würde durch jeder AGB Kontrolle sofort durchfliegen.
00:10:42: also das kannst du vergessen dass du irgendwas machst.
00:10:45: und Es wäre ja auch Sinn, wie Drich mit dem was der eigentliche Zweck von Gutschein ist sollen ja potenziell Kunden angelockt werden.
00:10:54: Dass sie Leistungenanspruch nehmen und auch noch über diesen Gutsscheinwert hinaus Leistung anspruchen.
00:11:00: Ist ja nicht so dass Sie das klauen.
00:11:03: wenn Sie sagen hier ach ich habe ein hundert Euro Fluggutscheine Ich hätte aber gerne den Hundert Fünfzig Euro Flug dann sagt Sitzer nicht die Airlines Das haben wir nicht kommen sehen.
00:11:12: Wie kann es sein, dass er jetzt noch einen teureren Flug nimmt?
00:11:15: Also das ist ja eigentlich im Sinne der Airline, was teures genommen wird.
00:11:19: Aber die Probleme haben sie kommen sehen.
00:11:22: Sie haben ja geschrieben Dass die kombinierte Zahlung mit einem Gutschein und ein weiteren Zahnungsmittel Nicht in jedem Fall reibungslos funktioniert.
00:11:32: Ich meine das ist schon richtig kreis zur nacht Wir kriegen's nicht hin und wir wissen auch dass wir da ein Problem haben.
00:11:39: aber Ist halt so, so kommt es bei mir als Kunde an.
00:11:44: Das
00:11:44: stimmt allerdings!
00:11:45: So kam's auch bei mir an und im Grunde genommen ist das ja eigentlich dann weil da hatte ich ja auch unser Verbraucher das Problem dass er gesagt hat naja Flüge für hundert Euro die gibt´s ja gar nicht.
00:11:59: Und dann ist entweder die Idee Ich muss halt einen Flug für unterhundert Euro finden klar gibt´ts auch und der Rest von Gutschein verfältern Oder ich kann den oder ich finde halt einfach kein Flug für unter hundert Euro und der Gutschein verfällt insgesamt.
00:12:13: Das ist natürlich für die Unternehmen immer das allerliebste, dann haben sie einmal Geld geschenkt bekommen.
00:12:17: Klasse, ne?
00:12:18: Hundert Euro nichts dafür machen find' ich auch mal super.
00:12:21: Darf ich da ganz kurz einhaken?
00:12:22: du hast gesagt wenn dann less weniger ist als hundert euro, dann macht sich Euro dann verfallen halt die zwanzig Euro.
00:12:30: Ist das so?
00:12:30: Ich dachte man kriegt die zwanzig Euro auch!
00:12:33: Du hast dann ein Restwert von Gutschein, aber dann hast du halt noch einen Restwert vom Gutsschein.
00:12:38: Von zwanzig Euro.
00:12:39: und wenn's dann ... Wenn du mit diesen zwanziger Euro ... Du wirst ja als recht kein Flug für zwanzige Euro finden und keine Zuzahl machen kannst... Dann verfallen die zwanzigen Euro!
00:12:48: Ja, ich wollte mich jetzt von dem Flugdicke lösen sondern einfach sagen, ja ein Gutsschein, wenn ich den nicht komplett einlösen kann ist schon der Restwert, der gehört mir noch.
00:12:58: Na klar, der Restwett gehört dir auf jeden Fall.
00:13:00: Das Inhaber-Papier wird sozusagen nur um einen Teilbetrag geschmälert und der Rest ist immer noch ein Inhabenpapier.
00:13:06: dann über einmal wegen zwanzig Euro.
00:13:08: Super!
00:13:09: Dann hat ja Peter L. reklamiert, er hat gesagt okay Leute für unter hundert Euro oder für hundert euro finde ich keinen Flug.
00:13:16: und jetzt möchte ich gerne dass ihr mir das Geld also diese Hundert Euro ausbezahlt.
00:13:22: Ist das rechtlich in Ordnung?
00:13:25: zu sagen, ihr habt hier geschrieben ist nicht in jedem Fall kombinierbar also gilt
00:13:28: her.
00:13:31: Da sind wir echt rechtlich in einer starken Zweckmühle, das muss ich einfach mal dazu sagen.
00:13:39: Also ich ziere mich jetzt sehr eine extrem pauschalisierende Aussage zu treffen weil wir im Grunde noch einmal gucken müssen und wir müssen verschiedene Rechtsinstitute mal so durchprüfen habe ich eine Rückzahlung eine Anspruch auf Rückzahlung aus Vertrag, R-Nine, Schadensersatz R-Nein, Geschäftsführer ohne Auftrag R-nein.
00:14:01: Wo wir reinkämen wäre das Bereicherungsprecht.
00:14:04: also wir hätten hier eine rechtsgrundlose Bereicherung weil im Grunde genommen die Airline oder der Gutscheingeber bietet mir an du kannst den Gutsschein kaufen und dann kriegst du Leistungen von mir ausgestellt bekommen aber dass gesamte Prozedere zur Einlösung des Gutschines wird so gestaltet dass es im Grunde genommen gar nicht möglich ist diesen Gutschein einzulösen.
00:14:25: Und da müsste man sagen, die Leistung, die ich hier eventuell bekommen könnte, die ist gar nicht für mich erreichbar, will heißen der eigentlich Rechtsgrund würde wegfallen.
00:14:36: wir bewegen uns juristisch auf relativ dünnen Eis sondern ich habe das mal so grob durchgeprüft.
00:14:41: Aber man könnte in Einzelfällen sagen, naja wenn das wirklich so gestaltet ist dass ich da überhaupt gar nicht rankomme und ich überhaupt keine Möglichkeit zur Einlösung habe dann haben wir hier eine rechtsgrundlose Leistung oder eine Leistung von mir ohne entsprechende Rechtsgrund auf der Gegenseite.
00:14:58: Und dann kann ich es aus Bereicherungerecht also dem Achthundertzwölf Absatz eins Satz Eins BGB zurückfordern.
00:15:03: aber wie gesagt ne?
00:15:05: Ich tue mich hier schwer das ganz stark durch zu pauschalisieren.
00:15:09: Das ist schon noch eine relativ komplexe Einzelprüfung, die man davor mal vorwegschieben muss.
00:15:13: Und da ist es auch ganz wichtig zu sehen dass man dann versucht haben muss den einzulösen.
00:15:20: also das ist ja quasi nur für einen Fall dass der Versuch den einzulösen, also vertragsgemäß gegen Gutschein anrechnen zu lassen auch eine Leistung.
00:15:31: Dass der gescheitert ist und man das nicht selber zu vertreten hat, sondern das Unternehmen.
00:15:34: nur daraus resultiert dann dieser weitere Schritt, dass man sagt ja mein wenn ihr nicht zulasst den einzülösen dann müsste er mehr erstatten.
00:15:45: Das gut so Peter L voll der Geduldsmensch hat also alles mögliche getan Und dann hat er noch der Geschäftsleitung geschrieben, die haben aber auch nicht reagiert hin und her.
00:15:58: Dann hat er sich überlegt okay es gibt ja ein Schlichtungsverfahren oder eine Schlichtungstelle für den Flugverkehr.
00:16:04: Hier ging es um einen Airline.
00:16:06: also hat er gesagt dann reiche ich das mal bei der Airline... ...bei der Flugschlichtungsstelle ein und mal gucken was sie sagen.
00:16:13: Die haben auch erst einmal das mich angenommen sondern haben erstmal gesagt ja wir schreiben mal der Fluggesellschaft an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
00:16:25: Das kann ich mir vorstellen und die Schlichtungstelle hat das begründet, da bitte ich um eine Ordnung, dass es sich hier nicht um einen Zitat Sachverhalt obligatorischer Schlichtung handeln kann.
00:16:37: Und deswegen kann die Fluggesellschaft absagen.
00:16:40: Was heißt denn das?
00:16:43: Das ist nicht die eigentliche Aufgabe der Schlichtungsstelle, solche Gutscheinsachen abzuwickeln.
00:16:47: Das sind allgemein rechtliche Fragen aber nichts was speziell Fluggastrechte angeht sondern das ist etwas was in jedem Einzelhandelsgeschäft genauso hätte passieren können und deswegen ist es keine obligatorische Schlichtung.
00:17:01: Die handeln nach dem Motto näher wenn wir hier vermitteln können zwischen dem Fluggast unter Airline machen wir das gerne.
00:17:08: Aber wenn die Airline nicht will können was sie nicht dazu zwingen weil Das ist eine allgemeinrechtliche Frage.
00:17:13: Da müssen die unter sich ausmachen, da kann die Schlichtungsstelle nicht wirklich tätig werden?
00:17:20: Sie wäre ja sogar tätig geworden wenn die Fluggesellschaft gesagt hätte Ja, dann nehmen wir teil aber das wird natürlich keine Fluggesätschaft machen genau aus dem Grund.
00:17:30: Sachverhalt der obligatorischen Schlichtung hört sich gut an.
00:17:34: Woran erkenne ich das?
00:17:35: oder könnt ihr mir bitte fünf Beispiele für einen Sachverhalten Obligatorischer Schlichtung bei Fluggesellschaften, oder steht das irgendwo?
00:17:45: Ja.
00:17:45: Ich kann dir fünf Beispiele nennen.
00:17:47: Genau!
00:17:47: Die sind geregelt in siebenfünfzig B Luft-VG und das ist die Nichtbeförderung, die Verspätung, Anulierung der Gepäckschaden und der Gepeckverlust und daraus resultierende Schäden bis zu einer Höhe von fünftausend Euro.
00:18:03: Das ist ein Fall für die obligatorische Schlicht.
00:18:05: Ja cool...das war ja einfach.
00:18:09: Und den Paragrafen, den bringe ich natürlich in die Show-Notes falls ihr das nochmal nachlesen wollt.
00:18:16: Ich glaube wir kommen mal zur Auflösung des Falls mit dem sehr geduldigen Peter L., der hat sich dann irgendwann an uns gewendet nachdem er auch bei der Schlichtung abgeprallt ist und seine ganzen E-Mails verschickt hat und Anrufe getätigt hat und hat den Fall berichtet.
00:18:31: Wir haben dann bei der Pressestelle angerufen und haben sie gefragt wie man den Fall dort beurteilt und wie es eigentlich zu den widersprüchlichen Aussagen zur Gültigkeit des Gutschands kommen.
00:18:41: Das war so, dass die Fluggesellschaft irgendwann geschrieben hat, der Gutschein sei aber abgelaufen.
00:18:47: Was haben sie dann nachher revidiert?
00:18:50: So und dann teilt uns eine Unternehmenssprecherin mit das habe sich herausgestellt, dass der Gusschein noch nicht eingelöst wurde und nach wie vor gültig sei.
00:19:00: Glück ist geschickt!
00:19:03: Möglicherweise habe Peter L bei der Eingabe des Kurz-den Buchstaben O mit der Zahl Null verwechselt und er möge doch die korrekte Eingabel nochmal prüfen.
00:19:12: Das hat Peter L weit von sich gewesen, weil er per Copy and Paste vom digitalen Gutschein das Übertragen hat, dann konnte er gar nichts falsch eingeben.
00:19:22: Aber egal!
00:19:22: Er hat es dann noch mal versucht... Und tatsächlich wurde der Gutsstein eingelöst.
00:19:28: Das riecht doch ein bisschen nach was Anderem als nach einer Verwechslung zwischen Null Oh, oder?
00:19:36: Naja alleine zu sagen ja da würde das wohl verwechselt haben.
00:19:40: Wenn ich eine ungültige Gutschein-Nummer eingeb dann muss mich doch das System darauf hinweisen und müsste sagen diese Nummer ist ungüeltig und da kann ich nochmal schauen habe ich wirklich alles richtig übertragen?
00:19:51: vielleicht mache ich es auch lieber bei Copy and Paste und dann funktioniert's!
00:19:55: Das war es aber nicht sondern hier kam ja ne ganz andere Meldung nämlich quasi Das können wir hier nicht, wir können diesen Gutschein hier nicht einsetzen.
00:20:05: Und dass man dann wirklich ankommt und sagt ja der Gutschall wurde noch nicht eingelöst?
00:20:12: Ja liebe Leute genau das ist das Problem.
00:20:14: da hat man auch das Gefühl, selbst wenn man sich an die Pressestelle wendet und dort den Fall vorträgt, dass immer noch nicht verstehen worum es wirklich geht, lässt einen doch ein bisschen... Datlos und verzweifelt zurück.
00:20:33: So, für Peter L hatte es sich immerhin zum Guten gewendet.
00:20:37: er konnte seinen Gutschein einlösen aber Er hat dafür ziemlich viel tun müssen.
00:20:45: so das ist natürlich nicht so schön.
00:20:49: Urs könntest du versuchen zusammenzufassen, wie man vorgehen sollte oder was man nicht tun sollte.
00:20:56: Oder wie auch immer damit das jemandem der einen Gutschein besitzt?
00:21:01: Nicht unbedingt passiert!
00:21:03: Ja vielleicht soll doch mal tatsächlich die Frage stellen ob Gutsscheine wirklich so gut hier sind... Denn alle Probleme, die damit entstehen gehen ja immer auf den Rücken des Verbrauchers und machen dem mit dem Gutschein beschenken Ärger.
00:21:23: Ich muss ehrlich sagen privat bin ich schon lange weg von Gutschine aus genau diesen Gründen weil das ja nicht der einzige Fall ist wo sowas schief gegangen ist.
00:21:32: wenn man Gutscherne einsetzt sollte man das Güldigkeitsdatum im Blick haben.
00:21:37: Das darf nicht unendlich kurz sein, aber es ist eben auch nicht unendinglich lang.
00:21:41: Gutscheine haben eine begrenzte Haltbarkeit die einfach in der Schublade zu legen und sie dann irgendwann mal wiederzufinden.
00:21:47: man kann sein dass er abgelaufen ist und dann ist das Geld weg!
00:21:51: Das ist der erste Punkt.
00:21:52: und der zweite Punkt ist wenn man ihn einlöst wenn's da zu Problemen kommt sollte man nicht locker lassen sondern drauf bestehen dass man diesen Gutschein auch wirklich anwenden kann.
00:22:04: Es gibt ja auch manchmal den Punkt, dass man so eine Gutschein... Dass man da nur eine Möglichkeit hat ihn einzusetzen und keine zweite.
00:22:12: Und das sollte dann wirklich hinterher sein, auch nachträglich sich quasi diesen Gutschain anrechnen zu lassen wenn es im ersten Anlauf nicht geklappt hat.
00:22:22: Genau!
00:22:22: Und zur Allgemeingültigkeit kann man sagen drei Jahre außer es steht was anderes drauf.
00:22:29: Das darf aber nicht beliebig kurz sein.
00:22:30: nach einer Klasseinschätzung so etwa sollte es.
00:22:34: Also, es muss mehr als ein Jahr sein.
00:22:36: dafür gab's eine Rechtsprechung.
00:22:37: aber was auch immer das heißt wir gehen jetzt mal davon aus zwei Jahre wäre noch in Ordnung.
00:22:42: Aber da hab ich noch einen Tipp Auch wenn der Gutschein länger abgelaufen ist trotzdem probieren ihn einzulösen.
00:22:48: viele Firmen sind dadurch aus Kuland unfreundlich und lösen ihn auch lange nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ein.
00:22:55: auch das gibt es
00:22:56: Stimmt.
00:22:57: Es läuft also nicht immer schief.
00:22:59: es gibt auch Gutsscheine die einfach reingungslos funktionieren.
00:23:02: Wir wollen hier mal auch ein bisschen die Land zu brechen für Firmen, die damit arbeiten.
00:23:06: Das sind ja insbesondere so Buchhandlungen und so, die viel mit Gutschein arbeiten.
00:23:10: Da klappt es ja normalerweise.
00:23:12: Dann würde ich sagen haben wir's!
00:23:15: Dann würde noch auf unsere Kontaktmöglichkeiten und unsere Website hinweisen.
00:23:20: Und zwar findet ihr diese und alle weiteren Folgen auf unserer Webseite ct.de-kunde Und bei allen Podcasts und überall dort wo ihr sonst Podcast hört.
00:23:35: Wir freuen uns über einen Daumen hoch, über Abos.
00:23:39: wir freuen uns auch sehr über Anregungen für mögliche Themen
00:23:43: oder
00:23:43: ob ihr vielleicht noch was zu den vergangenen Folgen zu sagen habt und darauf werden wir auf jeden Fall reagieren.
00:23:51: So dann wünsche ich euch schöne zwei Wochen und wir hören uns hoffentlich in zwei Wochen wieder.
00:23:59: Tschüss!
00:24:00: Tschüss!
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