
Vorsicht, Kunde! – Kein Routerwechsel am Glasfaseranschluss
Wer einen Glasfaseranschluss besitzt, darf theoretisch einen Router seiner Wahl daran betreiben. Falls der Netzprovider das verhindert, könnt ihr euch wehren.
Wer einen Glasfaseranschluss besitzt, darf theoretisch einen Router seiner Wahl daran betreiben. Falls der Netzprovider das verhindert, könnt ihr euch wehren.
Wenn ein Windows-Update euer Notebook schrottet, habt ihr Anspruch auf Instandsetzung und zuweilen auch auf Schadensersatz. Wir klären, wie ihr das durchsetzt.
In unserer Weihnachtsfolge sprechen wir über bemerkenswerte Fälle der Kundenabzocke aus 20 Jahren „Vorsicht, Kunde!“ und geben Tipps für den Servicefall.
Läuft der Stromanbieterwechsel schief, landet man automatisch in einem deutlich teureren Tarif. Wie ihr euch dagegen wehren könnt, besprechen wir im Podcast.
Ihr habt am Black Friday ein tolles Schnäppchen geschossen, aber statt die Ware auszuliefern, kündigt der Verkäufer einfach den Kaufvertrag? Dagegen könnt ihr euch wehren.
Wer Strom produzieren möchte, kann sich heute eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Danach muss man nur noch einen Stromtarif wählen. Soweit die Theorie.
Landet ein Paket versehentlich an der falschen Adresse und der Empfänger weigert sich, es zurückzugeben, können Sie auf Herausgabe ihres Eigentums bestehen.
Zeigt das Smartphone bei einer Ticketkontrolle die Fahrkarte nicht an, steht schnell der Verdacht „Schwarzfahren“ im Raum. Dagegen kann man sich wehren.
Ein Energieversorger stellt eine völlig überhöhte Stromrechnung, bucht die Summe ab und kündigt fristlos den Versorgungsvertrag, als sich der Kunde beschwert.
Gibt ein neues Smartphone ohne sichtliche Schäden den Geist auf, muss der Anbieter es reparieren oder ein neues Gerät schicken. Google will davon nichts wissen.